Obertshausen
Oestlich und westlich der Friedensstraße zwischen Eichendorffstraße und Maingaustraße



Datum von: 15.07.2024
Datum bis: 16.08.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes 82 (H) „Östlich und westlich der Friedensstraße zwischen Eichendorffstraße und Maingaustraße“ und in ihrer Sitzung am 04.07.2024 beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Die GEFI Bau GMBH plant als Eigentümerin der Grundstücke die unbebauten Bereiche mit Geschosswohngebäuden baulich zu entwickeln. Der gewerbliche Anteil soll bis zum Ablauf der laufenden Mietverträge weiter gewerblich genutzt werden. Zur Verwirklichung der geplanten Bebauung soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgestellt werden.


Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).


 


Die Stadt Obertshausen hat das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Auswertung der eingehenden Stellungnahmen beauftragt. Wir unterrichten Sie im Auftrag der Stadt Obertshausen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und bitten Sie, sich zum vorliegenden Planungsstand zu äußern.



Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme bis zum 16.08.2024 (vorwiegend per E-Mail an beteiligung@planungsgruppeda.de) zuzusenden. Liegt zu diesem Termin keine Nachricht von Ihnen vor, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorliegende Planung nicht berührt werden.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das. o.g. Büro ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Stadt Obertshausen und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Obertshausen und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Obertshausen und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Auf Nachfrage senden wir Ihnen die Unterlagen des Bebauungsplanes gerne in Papierform oder auch in digitaler Form (PDF-Dateien) zu.


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Ansprechpartner

Eva Birgelen

Planungsgruppe Darmstadt
Raabe Schulz Dr. Gehrmann Partnerschaft mbB
Architekten und Stadtplaner
Partnerschaftsgesellschaft
Alicenstrasse 23
64293 Darmstadt
beteiligung@planungsgruppeda.de
Tel 06151 99500
Fax 06151 995013

Stellungnahme

Stadt: Obertshausen
Plan-Name: Oestlich und westlich der Friedensstraße zwischen Eichendorffstraße und Maingaustraße

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